Thomas Hutter (nicht überprüft) on Do, 07/08/2010 - 22:51
Ob deutsches Datenschutzrecht angewendet werden kann ist meiner Meinung nach fraglich. Die Social Plugins liegen auf amerikanischen Servern und werden von deutschen Seitenbetreiber via Iframe oder Script eingebunden. Das Angebot richtet sich nicht explizit an Deutsche Webseitenbetreiber, sondern werden die Social Plugins generell weltweit in diversen Sprachen angeboten (die deutsche Sprache richtet sich somit auch an das nicht EU-Land Schweiz) - es steht daher einem Websitebetreiber grundsätzlich frei, diese in seiner Seite einzubinden oder dies zu unterlassen. Auf Grund dessen, dass die Social Plugins nur via einer englischsprachigen Website angeboten werden (http://developers.facebook.com) - eine deutschsprachige Angebotswebsite steht nicht zur Verfügung - könnte sogar diskutiert werden, ob sich das Angebot überhaupt an Deutsche Websitebetreiber richtet ;-)
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Deutsches Datenschutzrecht ja oder nein?
Thomas Hutter (nicht überprüft) on Do, 07/08/2010 - 22:51Ob deutsches Datenschutzrecht angewendet werden kann ist meiner Meinung nach fraglich. Die Social Plugins liegen auf amerikanischen Servern und werden von deutschen Seitenbetreiber via Iframe oder Script eingebunden. Das Angebot richtet sich nicht explizit an Deutsche Webseitenbetreiber, sondern werden die Social Plugins generell weltweit in diversen Sprachen angeboten (die deutsche Sprache richtet sich somit auch an das nicht EU-Land Schweiz) - es steht daher einem Websitebetreiber grundsätzlich frei, diese in seiner Seite einzubinden oder dies zu unterlassen. Auf Grund dessen, dass die Social Plugins nur via einer englischsprachigen Website angeboten werden (http://developers.facebook.com) - eine deutschsprachige Angebotswebsite steht nicht zur Verfügung - könnte sogar diskutiert werden, ob sich das Angebot überhaupt an Deutsche Websitebetreiber richtet ;-)