Stadler (nicht überprüft) on Fr, 07/23/2010 - 09:35
Wer einmal einen Blick in das Impressum des deutschen Facebooks geworfen hat, wir bemerkt haben, dass Anbieter die Facebook Ireland Limited ist.
Die Annahme, dass wir es hier mit einem Anbieter mit Sitz in den USA haben, ist also falsch.
Auch die Frage des Umfangs der Verpflichtung nach § 13 TMG scheint mir nicht zutreffend beantwortet. Nach § 13 Abs. 1 TMG hat der Der Diensteanbieter den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung seiner Daten in Staaten außerhalb der EU zu informieren.
Diese Information, die zu Beginn der Nutzung erteilt werden muss, kann nicht dadurch geschehen, dass man passiv eine sog. Datenschutzerklärung bereit hält. Die Information müsste also unmittelbar bei Aufruf der Site bzw. beim Anklicken des Like-Buttons erteilt werden.
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Facebook hat einen Sitz in Europa
Stadler (nicht überprüft) on Fr, 07/23/2010 - 09:35Wer einmal einen Blick in das Impressum des deutschen Facebooks geworfen hat, wir bemerkt haben, dass Anbieter die Facebook Ireland Limited ist.
Die Annahme, dass wir es hier mit einem Anbieter mit Sitz in den USA haben, ist also falsch.
Auch die Frage des Umfangs der Verpflichtung nach § 13 TMG scheint mir nicht zutreffend beantwortet. Nach § 13 Abs. 1 TMG hat der Der Diensteanbieter den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung seiner Daten in Staaten außerhalb der EU zu informieren.
Diese Information, die zu Beginn der Nutzung erteilt werden muss, kann nicht dadurch geschehen, dass man passiv eine sog. Datenschutzerklärung bereit hält. Die Information müsste also unmittelbar bei Aufruf der Site bzw. beim Anklicken des Like-Buttons erteilt werden.