Für Unternehmen, Dienstleister und Datenschutzbeauftragte
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) erstellen
Unkompliziert, fundiert, passgenau.
Eine Experten-KI erfasst mit Ihnen alle relevanten Aspekte zum AVV, prüft Ihre Ausgangslage, erläutert und entwirft. Entwickelt von IT-Fachanwalt Dr. Thomas Helbing.
- Wenig Verhandlungsaufwand: hohe Akzeptanz bei Vertragspartnern, da auf Basis der offiziellen EU-Standardvertragsklauseln
- Klarheit dank Memo, das die gewählten Regelungen und nächsten Schritte umfassend erläutert
- Ohne Kostenrisiko: kostenlos erstellen und Vorschau ansehen, kaufen nur bei Gefallen
Kostenloses Konto · kein Abo nötig
Ein Angebot der matterius GmbH, keine Kanzlei, keine Rechtsberatung.

Wer dahinter steht
Entwickelt von einem der führenden Datenschutzanwälte Deutschlands

„Als Anwalt habe ich hunderte, vielleicht tausend AV-Verträge geprüft, verhandelt und begleitet. Immer wieder dieselben Diskussionspunkte und Fallstricke. Dieses Wissen steckt jetzt in der DSGVO-Giraffe: fachanwaltliche Vorlagen, Anleitungen und Arbeitsabläufe, die Sie direkt nutzen können, schnell und zu einem fairen Preis.“
Dr. Thomas Helbing
Fachanwalt für IT-Recht, München


- Handelsblatt „Deutschlands beste Anwälte“, IT-Recht und Datenschutzrecht, 2020–2026
- Kanzleimonitor.de „Führende Anwälte für Datenschutz und IT-Recht“, 2024–2026
- Kanzleimonitor.de „Top-100-Anwälte“, 2024/25
Die DSGVO-Giraffe ist ein Legal-Tech-Produkt der matterius GmbH, München. Die Inhalte hat Dr. Thomas Helbing entwickelt. Die matterius GmbH ist keine Kanzlei und erbringt keine Rechtsberatung.
Ein Angebot der matterius GmbH, keine Kanzlei, keine Rechtsberatung.
Warum für einen AVV bezahlen?
AVV-Muster gibt es kostenlos im Internet, einen ersten Entwurf liefern auch ChatGPT & Co.
Erst den Fall verstehen, dann den Vertrag schreiben
Die KI klärt vorab:
- ob überhaupt eine Auftragsverarbeitung vorliegt und welche Eigennutzung des Dienstleisters ausgenommen werden muss
- Ihre Rolle: Auftraggeber oder Dienstleister
- ob es um Massengeschäft über AGB oder einen Einzelvertrag geht
- die Ausrichtung: ausgewogen oder zugunsten einer Seite
- wie sensibel die Daten sind, wer die Unterauftragsverarbeiter sind und ob ein Drittland beteiligt ist
Daraus folgen passende Regelungen zu Kontrollen, Meldefristen, Kosten und Haftung.
Weniger Verhandlung, weniger Folgeaufwand
- Der Aufwand entsteht häufig erst in den Verhandlungen mit jedem Vertragspartner, oft mit anwaltlicher Hilfe.
- Viele Muster sind umfangreich und weichen vom EU-Standard ab.
- Hier gilt: offizielle EU-Standardvertragsklauseln (DB (EU) 2021/915), von den Aufsichtsbehörden anerkannt.
- Ergänzt wird nur, was Ihr Fall erfordert. So gibt es deutlich seltener Diskussionen über den Grundtext.
Ein Datenschutz-Werkzeug, nicht nur ein Vertrag
Ein AVV zieht Folgefragen nach sich:
- den Eintrag ins Verarbeitungsverzeichnis
- Angaben in der Datenschutzerklärung
- bei Drittland eine Transferbewertung
Die DSGVO-Giraffe nutzt Ihre Angaben aus dem AVV auf Wunsch für diese Folgedokumente weiter.
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So funktioniert's
In drei Schritten zum Ergebnis
Kostenlos anmelden
Legen Sie ein kostenloses Konto bei der DSGVO-Giraffe an. Der passende Anwendungsfall öffnet sich danach direkt.
Im Chat Fragen beantworten
Die Giraffe führt Sie wie in einem Gespräch durch alle relevanten Punkte. Unterlagen, Links und Verträge können Sie hochladen.
Vorschau ansehen, bei Gefallen kaufen
Sie sehen das Ergebnis vorab als kostenlose, teilweise geschwärzte Vorschau. Erst wenn es passt, kaufen Sie es und laden es sofort herunter.
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Preis
Einmal zahlen, dauerhaft nutzen
Auftragsverarbeitungsvertrag
149 €
einmalig · netto zzgl. USt.
- AVV mit Anhängen (Parteien, Verarbeitung, TOM, Unterauftragsverarbeiter)
- Memo mit Erläuterungen und nächsten Schritten
- Kein Abo nötig
- Kostenlose Vorschau vor dem Kauf
- Sofort verfügbar nach dem Kauf
- Download als Word (.docx), PDF und Markdown
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Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen.
Optional: Wer die Giraffe regelmäßig für weitere Datenschutzthemen nutzen möchte, kann ein Abo abschließen. Für dieses Arbeitsergebnis ist es nicht erforderlich.
FAQ
Häufige Fragen
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Vergleich
Was die Giraffe anders macht
Vertragsgrundlage
Typischer Generator: Häufig eigene Muster
DSGVO-Giraffe: Offizielle EU-Standardvertragsklauseln, ergänzt nach Bedarf
Lieferumfang
Typischer Generator: Meist nur der Vertrag
DSGVO-Giraffe: Vertrag plus umfassendes Memo mit Erläuterungen und nächsten Schritten
Umfang
Typischer Generator: Meist nur ein AVV als einzelnes Dokument
DSGVO-Giraffe: Umfassende Datenschutz-KI mit optionalen Folgedokumenten
Grundlage
Typischer Generator: Häufig ein Fragebogen, der Textbausteine zusammensetzt
DSGVO-Giraffe: Geführtes Gespräch auf Basis von über 100 Seiten fachanwaltlicher Anleitungen, Vorlagen und Arbeitsabläufe
Vor dem Kauf
Typischer Generator: Inhalt oft erst nach dem Kauf sichtbar
DSGVO-Giraffe: Kostenlose Vorschau, Kauf nur bei Gefallen
Preismodell
Typischer Generator: Häufig Abo-Modell
DSGVO-Giraffe: Einmalpreis. Abo nur optional, eingebettet in ein umfassendes Datenschutz-Werkzeug statt eines isolierten Generators
Anbieter und Prüfung
Typischer Generator: Nicht immer klar, wer Anbieter ist und welche Prüfung enthalten ist
DSGVO-Giraffe: Klar gekennzeichnetes Legal-Tech-Produkt. Anwaltliche Prüfung optional und separat bei der HELBING Kanzlei
Der Vergleich beschreibt typische Merkmale verbreiteter Dokumenten-Generatoren und bezieht sich nicht auf einzelne Anbieter.
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Wissen
Auftragsverarbeitungsvertrag: Das Wichtigste für die Praxis
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist Pflicht, sobald ein Dienstleister personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag und nach Ihren Weisungen verarbeitet, vom Cloud-Hosting über die Lohnabrechnung bis zur Fernwartung. Die wichtigsten Punkte für Auftraggeber und Dienstleister im Überblick.
Wann ist ein AVV Pflicht?
Entscheidend ist, wer über Zwecke und wesentliche Mittel der Verarbeitung entscheidet. Verarbeitet ein Dienstleister die Daten nur für Sie und nach Ihren Weisungen, ist er Auftragsverarbeiter (Art. 4 Nr. 8, Art. 28 DSGVO). Typische Fälle sind Hosting und SaaS, IT-Support mit Datenzugriff, Lohnabrechnung, Newsletter-Versand oder Aktenvernichtung. Kein AVV ist nötig, wenn der Dienstleister eigenverantwortlich handelt, etwa Rechtsanwälte, Banken oder Postdienstleister. Legen Sie Zwecke und Mittel gemeinsam fest, ist stattdessen eine Vereinbarung über gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO erforderlich. Maßstab für die Abgrenzung sind die Leitlinien 07/2020 des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA).
Fehleinordnungen schaden in beide Richtungen: Fehlt ein erforderlicher AVV, drohen Bußgelder, und die Weitergabe an den Dienstleister verliert ihre Privilegierung. Wird ein AVV zu Unrecht geschlossen, spricht das für eine Rolle, die tatsächlich nicht besteht. Heikel sind Mischrollen: Nutzt ein Dienstleister die Daten zusätzlich für eigene Zwecke, etwa für Benchmarks oder Produktverbesserung, ist er insoweit selbst Verantwortlicher. Diese Eigennutzung wird aus dem AVV ausgegrenzt, nicht darin „erlaubt“.
Pflichtinhalte nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO
Der Vertrag beschreibt Gegenstand und Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung, die Art der Daten, die Kategorien betroffener Personen sowie die Rechte und Pflichten des Verantwortlichen. Außerdem verpflichtet er den Auftragsverarbeiter insbesondere zu Folgendem:
- Verarbeitung nur auf dokumentierte Weisung (lit. a)
- Vertraulichkeit der eingesetzten Personen (lit. b)
- Technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO (lit. c)
- Bedingungen für den Einsatz von Unterauftragsverarbeitern (lit. d)
- Unterstützung bei Betroffenenrechten, Datensicherheit, Meldungen und Datenschutz-Folgenabschätzungen (lit. e und f)
- Löschung oder Rückgabe der Daten nach Vertragsende (lit. g)
- Nachweise und Überprüfungen einschließlich Inspektionen (lit. h)
Das offizielle EU-Muster als Basis
Die EU-Kommission hat Standardvertragsklauseln für die Auftragsverarbeitung innerhalb der EU erlassen (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/915, Art. 28 Abs. 7 DSGVO). Sie decken alle Pflichtinhalte ab, sind von den Aufsichtsbehörden akzeptiert und ersparen Diskussionen über den Grundtext. Ergänzt wird nur, was das Muster offenlässt oder was Ihr Fall erfordert, etwa Kosten, Haftung oder feste Meldefristen. Die Ergänzungen dürfen den Klauseln nicht widersprechen.
In der Praxis entscheiden die Anhänge über die Qualität: Ohne konkrete Beschreibung von Daten, Zwecken, technischen und organisatorischen Maßnahmen und Unterauftragsverarbeitern bleibt auch ein vollständiger Vertragstext eine leere Hülle.
Form und Zeitpunkt
Der AVV muss schriftlich oder in einem elektronischen Format vorliegen (Art. 28 Abs. 9 DSGVO). Eine handschriftliche Unterschrift ist dafür nicht erforderlich. Dienstleister im Massengeschäft können den AVV in ihre AGB einbeziehen, sofern Kunden ihn vor Vertragsschluss zur Kenntnis nehmen können. Für Standardvertragsklauseln zur Drittlandsübermittlung empfiehlt sich dagegen eine ausdrückliche Unterzeichnung.
Entscheidend ist der Zeitpunkt: Der Vertrag gehört vor den ersten Datenzugriff. Ein nachträglicher Abschluss beseitigt einen bereits eingetretenen Verstoß nicht, der Bußgeldrahmen richtet sich nach Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO.
Wer legt den AVV vor?
Die Pflicht zum Vertragsschluss trifft Auftraggeber und Dienstleister gleichermaßen. Meist legt der Dienstleister sein eigenes Muster vor, gerade im Massengeschäft und bei großen Cloud-Anbietern, die kaum verhandeln. Ein eigener Entwurf lohnt sich für Auftraggeber trotzdem: als Prüfmaßstab, um Abweichungen schnell zu erkennen, und als Verhandlungsgrundlage. Dienstleister profitieren umgekehrt von einem einheitlichen Muster, das sie allen Kunden anbieten können.
Die fünf Verhandlungspunkte
Neben dem Pflichtprogramm sind es meist dieselben Punkte, über die Parteien verhandeln:
- Unterauftragsverarbeiter: Einzelgenehmigung oder allgemeine Genehmigung mit Widerspruchsrecht. Bei der allgemeinen Genehmigung muss der Dienstleister über Änderungen aktiv informieren und eine angemessene Frist einräumen. Eine bloße Online-Liste ohne Benachrichtigung genügt nicht.
- Kontrollrechte: Eine Abstufung ist zulässig, zuerst Zertifikate und Prüfberichte, dann Anfragen. Vor-Ort-Kontrollen dürfen aber nicht ausgeschlossen werden.
- Kosten: Ob Unterstützungsleistungen und Audits vergütet werden, ist verhandelbar. Kostenregeln dürfen jedoch nicht von Kontrollen abschrecken. Ein Freikontingent ist ein üblicher Kompromiss.
- Haftung: Haftungsbeschränkungen sind aus Sicht des Auftraggebers kritisch, weil er gegenüber Betroffenen und Behörden voll einstehen muss und sein Rückgriff beschnitten würde.
- Meldefrist: Das EU-Muster verlangt eine Meldung von Datenschutzverletzungen „unverzüglich“. Eine feste Frist, etwa 48 Stunden, hilft dem Auftraggeber, seine eigene 72-Stunden-Frist nach Art. 33 DSGVO einzuhalten.
Drittland: USA, Data Privacy Framework und TIA
Ist ein US-Anbieter unter dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert, genügt ein AVV nach EU-Muster. Sinnvoll sind eine Pflicht, die Zertifizierung aufrechtzuerhalten, und eine Auffanglösung für den Fall, dass das Framework entfällt. Ohne Zertifizierung und in anderen Drittländern ohne angemessenes Schutzniveau sind die Standardvertragsklauseln für Drittlandsübermittlungen im passenden Modul nötig (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914). Hinzu kommt ein Transfer Impact Assessment (TIA), das die Rechtslage im Empfängerland bewertet und regelmäßig zu wiederholen ist.
Typische Fehler
Diese Schwächen finden sich in der Praxis besonders häufig:
- Pauschale Datenkategorien wie „Kundendaten“ statt konkreter Kategorien mit Beispielen
- Übersehene sensible Daten, einschließlich Daten über Straftaten nach Art. 10 DSGVO
- Eine TOM-Anlage, die nur den Gesetzestext von Art. 32 DSGVO wiederholt
- Unterauftragsverarbeiter mit Markennamen statt vollständiger Firma, Land und Leistung, oder eine SaaS-Lösung angeblich ganz ohne Unterauftragsverarbeiter
- Eigennutzung durch den Dienstleister im AVV erlauben statt sie auszugrenzen
- Vertragsschluss erst, nachdem die Datenverarbeitung bereits begonnen hat
Was der AVV der DSGVO-Giraffe enthält
- Vertrag: Parteien und Gegenstand, Geltung der EU-Standardvertragsklauseln, Unterauftragsverarbeiter, Meldung von Datenschutzverletzungen und Schlussbestimmungen, je nach Ihren Vorgaben ergänzt um Kontrollrechte, Drittlandsübermittlungen, Vergütung und Haftung
- Anhänge I bis IV: Liste der Parteien, Beschreibung der Verarbeitung, technische und organisatorische Maßnahmen, Unterauftragsverarbeiter
- Bei Drittlandbezug: Vereinbarung über die Standardvertragsklauseln für Drittlandsübermittlungen statt eines separaten AVV
- Internes Memo: offene Punkte zur Vervollständigung, Erläuterungen zu den gewählten Regelungen und nächste Schritte
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