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Für Unternehmen mit Website, Online-Shop oder Web-App

Pflegeleichte Datenschutz­erklärungen für Ihre Website

KI-basierter Generator auf Basis fachanwaltlicher Vorlagen. Schnell und passgenau.

  • Hochwertig: eine Vorlage von Dr. Thomas Helbing, die die KI punktuell an Ihre Website anpasst, statt frei formulierter KI-Texte
  • Einfach und schnell: Die KI untersucht Ihre bestehende Website selbst, Sie ergänzen nur, was fehlt, und erhalten das Ergebnis direkt im Anschluss
  • Pflegeleicht: nach Themen statt nach Tools aufgebaut, ein neues Tool oder ein Anbieterwechsel erfordert seltener eine Textänderung
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Kostenloses Konto · kein Abo nötig

Ein Angebot der matterius GmbH, keine Kanzlei, keine Rechtsberatung.

Vom Chat mit der DSGVO-Giraffe zur fertigen Datenschutzerklärung

Wer dahinter steht

Entwickelt von einem der führenden Datenschutzanwälte Deutschlands

Dr. Thomas Helbing, Fachanwalt für IT-Recht
„Ich habe Website-Datenschutzerklärungen neu gedacht: Was sind die Schmerzpunkte bei Datenschutzerklärungen für Websites? Wie geht das einfacher? Wie vermeidet man ständigen Anpassungsbedarf? Das Ergebnis steckt jetzt in der DSGVO-Giraffe.“

Dr. Thomas Helbing

Fachanwalt für IT-Recht, München

Auszeichnung „Deutschlands beste Anwälte“ des Handelsblatts, 2020–2026Empfehlung im kanzleimonitor.de 2024/2025: Top-100-Anwälte Deutschland
  • Handelsblatt „Deutschlands beste Anwälte“, IT-Recht und Datenschutzrecht, 2020–2026
  • Kanzleimonitor.de „Führende Anwälte für Datenschutz und IT-Recht“, 2024–2026
  • Kanzleimonitor.de „Top-100-Anwälte“, 2024/25

Die DSGVO-Giraffe ist ein Legal-Tech-Produkt der matterius GmbH, München. Die Inhalte hat Dr. Thomas Helbing entwickelt. Die matterius GmbH ist keine Kanzlei und erbringt keine Rechtsberatung.

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Vergleich

Was der Generator der DSGVO-Giraffe anders macht

Erfassung

Typischer Generator: Häufig geben Sie jeden Dienst selbst an

DSGVO-Giraffe: Die KI analysiert Ihre bestehende Website und schlägt die gefundenen Dienste vor

Aufbau

Typischer Generator: Häufig ein eigener Textbaustein je Tool

DSGVO-Giraffe: Themenblöcke mit einheitlichen Begriffen und Anbieterliste, kürzer und seltener anzupassen

Grundlage

Typischer Generator: Häufig ein Fragebogen, der Textbausteine zusammensetzt

DSGVO-Giraffe: Eine fachanwaltliche Vorlage, die die KI anhand von Analyse und Dialog ausfüllt und nur punktuell ergänzt

Lieferumfang

Typischer Generator: Meist nur der Text der Erklärung

DSGVO-Giraffe: Text plus Erläuterungen zu Ihrem Fall: offene Punkte, Consent-Banner, Auftragsverarbeitungsverträge, Lücken der bisherigen Erklärung

Umfang

Typischer Generator: Meist nur die Datenschutzerklärung

DSGVO-Giraffe: Umfassende Datenschutz-KI: prüft auf Wunsch eingesetzte Tools wie Newsletter oder Tracking und leitet die Verarbeitungstätigkeiten für Ihr Verzeichnis ab

Vor dem Kauf

Typischer Generator: Inhalt oft erst nach dem Kauf sichtbar

DSGVO-Giraffe: Kostenlose Vorschau, Kauf nur bei Gefallen

Preismodell

Typischer Generator: Häufig Abo-Modell

DSGVO-Giraffe: Einmalpreis. Abo nur optional, eingebettet in ein umfassendes Datenschutz-Werkzeug statt eines isolierten Generators

Anbieter und Prüfung

Typischer Generator: Nicht immer klar, wer Anbieter ist und welche Prüfung enthalten ist

DSGVO-Giraffe: Klar gekennzeichnetes Legal-Tech-Produkt. Anwaltliche Prüfung optional und separat bei der HELBING Kanzlei

Der Vergleich beschreibt typische Merkmale verbreiteter Dokumenten-Generatoren und bezieht sich nicht auf einzelne Anbieter.

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Preis

Einmal zahlen, dauerhaft nutzen

Website-Datenschutzerklärung

149 €

einmalig · netto zzgl. USt.

  • Datenschutzerklärung mit Anhang Empfänger
  • Erläuterungen mit den offenen Punkten zu Ihrer Website
  • Kein Abo nötig
  • Kostenlose Vorschau vor dem Kauf
  • Sofort verfügbar nach dem Kauf
  • Download als Word (.docx), PDF und Markdown
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Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen.

Optional: Wer die Giraffe regelmäßig für weitere Datenschutzthemen nutzen möchte, kann ein Abo abschließen. Für dieses Arbeitsergebnis ist es nicht erforderlich.

Pflegeleicht

Was macht die Datenschutzerklärung pflegeleicht?

Viele Datenschutzerklärungen haben für jedes Tool einen eigenen Textblock. Dann zieht jede neue Funktion und jeder Anbieterwechsel eine Textänderung nach sich. Diese Erklärung ist anders aufgebaut.

  • Themenblöcke statt Textbausteinen je Tool

    Die Erklärung ist nach Themen gegliedert, etwa:

    • Serverbetrieb und eingebundene Inhalte
    • Kontaktformular, Newsletter und Nutzerkonto
    • Verkauf von Waren und Leistungen
    • Statistik und Marketing

    Ein weiteres Tool fügt sich häufig in einen bestehenden Block ein, ohne neuen Text.

  • Kategorien im Text, Anbieter in einer Liste

    • Die DSGVO verlangt „Empfänger oder Kategorien von Empfängern“ (Art. 13 Abs. 1 lit. e).
    • Im Text stehen deshalb Kategorien wie Hosting- oder Newsletter-Dienstleister.
    • Die konkreten Anbieter stehen gesammelt im Anhang, mit Sitzland und Grundlage für Drittlandsübermittlungen.

    Wechseln Sie einen Anbieter, ändern Sie eine Zeile im Anhang, nicht den Text.

  • Kürzer und verständlicher

    • Einheitlich definierte Begriffe für Datenarten, Zwecke und Rechtsgrundlagen
    • Keine Wiederholungen für jedes einzelne Tool
    • Beschränkt auf das, was die DSGVO an Pflichtangaben verlangt

    So, wie es Art. 12 Abs. 1 DSGVO verlangt: präzise, transparent, verständlich und leicht zugänglich.

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So funktioniert's

In drei Schritten zum Ergebnis

  1. Kostenlos anmelden

    Legen Sie ein kostenloses Konto bei der DSGVO-Giraffe an. Der passende Anwendungsfall öffnet sich danach direkt.

  2. Adresse nennen, Fragen beantworten

    Die KI untersucht Ihre Website, schlägt die gefundenen Dienste vor und fragt nur ab, was sie nicht selbst herausfinden kann, etwa Speicherfristen. Ist die Website noch nicht online, erfasst sie alles im Dialog.

  3. Vorschau ansehen, bei Gefallen kaufen

    Sie sehen das Ergebnis vorab als kostenlose, teilweise geschwärzte Vorschau. Erst wenn es passt, kaufen Sie es und laden es sofort herunter.

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FAQ

Häufige Fragen

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Wissen

Datenschutzerklärung für Websites: Das Wichtigste für die Praxis

Praktisch jede Website braucht eine Datenschutzerklärung, denn schon der Server verarbeitet beim Aufruf die IP-Adresse. Die wichtigsten Punkte für Betreiber von Unternehmenswebsites, Shops und Web-Apps im Überblick.

Pflichtangaben nach Art. 13 DSGVO

Werden Daten bei den Besuchern selbst erhoben, muss der Verantwortliche zum Zeitpunkt der Erhebung informieren (Art. 13 DSGVO). Auf einer Website heißt das: spätestens mit dem ersten Seitenaufruf. Die Datenschutzerklärung nennt insbesondere:

  • Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen, gegebenenfalls des Datenschutzbeauftragten und eines Vertreters in der EU
  • Zwecke und Rechtsgrundlagen jeder Verarbeitung, bei berechtigten Interessen auch diese Interessen
  • Empfänger oder Kategorien von Empfängern
  • Übermittlungen in Drittländer und ihre Grundlage
  • die Speicherdauer oder die Kriterien dafür
  • die Rechte der Besucher, einschließlich Widerruf einer Einwilligung und Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde

Empfänger: Kategorien oder Namen?

Art. 13 Abs. 1 lit. e DSGVO verlangt die Angabe der „Empfänger oder Kategorien von Empfängern“. Kategorien wie „Hosting-Dienstleister“ genügen also dem Wortlaut. Die Transparenz-Leitlinien der Aufsichtsbehörden (WP 260, vom EDSA übernommen) sehen die Nennung der konkreten Empfänger allerdings als Regelfall und verlangen, Kategorien möglichst genau zu fassen. Strenger ist das Auskunftsrecht: Auf Anfrage sind grundsätzlich die konkreten Empfänger zu nennen (EuGH, Urteil vom 12.01.2023, C-154/21).

Ein hybrider Aufbau verbindet beides: Im Text stehen die Kategorien, in einem Anhang die konkret eingesetzten Anbieter. Der Text bleibt stabil, die Anbieterliste vollständig.

Datenschutzerklärung und Cookie-Banner

Zwei Regelwerke greifen nebeneinander. Die DSGVO regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten. § 25 TDDDG regelt den Zugriff auf das Endgerät, also das Setzen und Auslesen von Cookies und ähnlichen Techniken, unabhängig davon, ob dabei personenbezogene Daten gespeichert werden. Eine Einwilligung ist danach nötig, außer der Zugriff ist unbedingt erforderlich, um einen vom Nutzer ausdrücklich gewünschten Dienst bereitzustellen.

Das Banner holt deshalb typischerweise beide Einwilligungen gemeinsam ein. Die Datenschutzerklärung beschreibt die Verarbeitungen und die Arten der Einwilligung. Die Cookie-Informationen mit Name, Zweck und Laufzeit einzelner Cookies gehören in das Consent-Tool. Entscheidend ist, dass Banner und Website zusammenpassen: Lädt ein Dienst schon vor der Einwilligung, hilft auch der beste Text nicht.

Wann muss die Erklärung angepasst werden?

Die Erklärung muss den tatsächlichen Stand der Website wiedergeben. Anlass für eine Anpassung sind insbesondere:

  • neue Funktionen wie Newsletter, Shop, Kundenkonto oder Chat
  • neue oder gewechselte Dienstleister, etwa für Hosting, Statistik oder Zahlungen
  • neu eingebundene Inhalte wie Videos, Karten oder Schriftarten
  • geänderte Speicherfristen oder ein neuer Datenschutzbeauftragter
  • Änderungen der Rechtslage, etwa bei Drittlandsübermittlungen

Typische Fehler

Diese Schwächen finden sich in der Praxis besonders häufig:

  • eine kopierte Erklärung, die nicht zur eigenen Technik passt
  • vergessene Dienste, besonders eingebundene Schriftarten, Karten, Videos und Captchas
  • Statistik- und Marketing-Tools, die schon vor der Einwilligung laden
  • Anbieter, die längst ersetzt sind, während neue fehlen
  • pauschale Rechtsgrundlagen ohne Zuordnung zu den einzelnen Zwecken
  • eine vage Speicherdauer wie „solange erforderlich“ ohne Kriterien
  • Auftragsverarbeiter in der Erklärung, mit denen kein Vertrag nach Art. 28 DSGVO besteht

US-Dienste und Data Privacy Framework

Viele Website-Dienste stammen von US-Anbietern, etwa für Analyse, Werbung oder Videos. Seit dem Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission vom 10.07.2023 dürfen Daten an US-Unternehmen übermittelt werden, die unter dem EU-US Data Privacy Framework (DPF) zertifiziert sind. Die Datenschutzerklärung muss die Übermittlung trotzdem nennen, samt ihrer Grundlage (Art. 13 Abs. 1 lit. f DSGVO).

Fehlt die Zertifizierung oder sitzt der Empfänger in einem anderen Drittland ohne Angemessenheitsbeschluss, sind in der Regel Standardvertragsklauseln nötig. Ob ein Anbieter zertifiziert ist, zeigt die öffentliche DPF-Liste. Der Status kann sich ändern und gehört deshalb regelmäßig geprüft.

Abmahnung und Bußgeld

Eine fehlende oder fehlerhafte Datenschutzerklärung verletzt die Informationspflichten. Die Aufsichtsbehörden können Bußgelder verhängen, der Rahmen reicht nach Art. 83 Abs. 5 lit. b DSGVO bis 20 Mio. Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes. Betroffene können sich beschweren und unter den Voraussetzungen des Art. 82 DSGVO Schadensersatz verlangen.

Ob Mitbewerber Datenschutzverstöße abmahnen können, war lange umstritten. Der EuGH hat entschieden, dass die DSGVO einer Klage von Mitbewerbern nach nationalem Lauterkeitsrecht nicht entgegensteht (Urteil vom 04.10.2024, C-21/23). Angreifbar sind vor allem Fälle, in denen Text und Website erkennbar auseinanderfallen, etwa Tracking ohne Einwilligung.

Platzierung und Erreichbarkeit

Die Erklärung muss leicht zugänglich sein (Art. 12 Abs. 1 DSGVO). Bewährt hat sich:

  • ein eindeutig benannter Link wie „Datenschutz“ auf jeder Seite, meist im Footer
  • ein Hinweis dort, wo Daten erhoben werden: Kontaktformular, Newsletter-Anmeldung, Checkout und Cookie-Banner
  • eine eigene Seite, nicht versteckt im Impressum oder in den AGB
  • die Sprache der Website: Wer sich an englischsprachige Besucher richtet, bietet die Erklärung auch auf Englisch an

Was die Datenschutzerklärung der DSGVO-Giraffe enthält

  • Allgemeine Angaben: Verantwortlicher, gegebenenfalls Datenschutzbeauftragter und Vertreter in der EU, Aufbau der Erklärung
  • Themenblöcke je nach Ihrer Website: technischer Betrieb (Server, CDN, Captcha, eingebundene Inhalte), Funktionen wie Kontaktformular, Newsletter, Chat, Nutzerkonto und Verkauf, Analyse und Marketing
  • Ergänzende Angaben zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer, Empfängern und Drittlandsübermittlungen, Begriffserläuterungen und die Rechte der Besucher
  • Anhang Empfänger: die eingesetzten Anbieter mit Sitzland und Grundlage einer Drittlandsübermittlung
  • Erläuterungen für Sie als Betreiber: offene Punkte vor der Veröffentlichung, etwa nötige Auftragsverarbeitungsverträge, Einwilligungen im Consent-Banner, Dienste, die vor der Einwilligung laden, und Abweichungen zur bisherigen Erklärung

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