# OLG Karlsruhe, Urt. v. 23.02.2021, 14 U 3/19

Löschungsanspruch gegen einen Eintrag in einer Betrugswarndatei; bloße Verdachtsmomente ohne Verurteilung fallen nicht unter Art. 10 DSGVO, dessen Schutz an die hoheitliche Feststellung einer Straftat anknüpft.

> Quelle: https://www.thomashelbing.com/de/wissen/dsgvo-hub/rechtsprechung/1.4.54-olg-karlsruhe-14-u-3-19
> Sprache: de



## 1. Kurzübersicht [#1-kurzübersicht]

Der Kläger verlangte die Löschung eines Eintrags über ihn in einer Betrugswarndatei einer Wirtschaftsauskunftei. Der Eintrag beruhte auf Auffälligkeiten im Sinne der Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und betrügerischen Handlungen (§ 25h KWG, § 47 GwG), nicht auf einer Verurteilung. Der Kläger berief sich unter anderem darauf, dass die Speicherung gegen Art. 10 DSGVO verstoße.

## 2. Leitsätze [#2-leitsätze]

Art. 10 DSGVO ist auf Tatsachen, die lediglich einen **Verdacht** begründen, ohne dass es zu einer Verurteilung gekommen ist, nicht anwendbar. Die Vorschrift erfasst Daten über strafrechtliche Verurteilungen, Straftaten und Sicherungsmaßregeln.

Der besondere Schutzbedarf, der Art. 10 DSGVO zugrunde liegt, ergibt sich aus der **hoheitlichen Feststellung**, dass jemand eine bestimmte Straftat begangen hat. An dieser Feststellung fehlt es bei bloßen Auffälligkeiten oder Verdachtsmomenten.

## 3. Bedeutung [#3-bedeutung]

Die Entscheidung stützt die enge Auslegung des Anwendungsbereichs von [Art. 10 DSGVO](/docs/dsgvo-hub/einzelthemen/1.3.16-strafrechtliche-verurteilungen-und-straftaten): Verdachtsdaten unterliegen nicht dem Behördenvorbehalt, sondern den allgemeinen Regeln, insbesondere den Grundsätzen der Richtigkeit und der Verhältnismäßigkeit sowie der Interessenabwägung nach [Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO](/docs/dsgvo-hub/einzelthemen/rechtsgrundlagen-der-verarbeitung/1.3.2.6-berechtigte-interessen). Für Warndateien bedeutet das keinen Freibrief: Der Eintrag muss auf nachprüfbaren Tatsachen beruhen und für einen konkreten Zweck erforderlich sein. Nachweise zur Entscheidung sind über [dejure.org](https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG+Karlsruhe\&Datum=23.02.2021\&Aktenzeichen=14+U+3/19) abrufbar.

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  <Card title="Strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten" href="/docs/dsgvo-hub/einzelthemen/1.3.16-strafrechtliche-verurteilungen-und-straftaten" description="Art. 10 DSGVO: erfasste Daten und Verdachtsfälle." />

  <Card title="Berechtigte Interessen" href="/docs/dsgvo-hub/einzelthemen/rechtsgrundlagen-der-verarbeitung/1.3.2.6-berechtigte-interessen" description="Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO bei Auskunfteien." />
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## Über den Autor

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Dr. Helbing wird seit 2020 durchgehend bis heute (2026) vom Handelsblatt als einer der **„Deutschlands besten Anwälte"** im Bereich IT-Recht und Datenschutzrecht [ausgezeichnet](https://www.thomashelbing.com/de#auszeichnungen).

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