Anwalt Datenschutz

Sie suchen einen Anwalt für Datenschutz? 

Mein Name ist Dr. Thomas Helbing. Ich bin Fachanwalt für IT-Recht und Anwalt für Datenschutz in München. Ich berate Unternehmen deutschlandweit zur DSGVO, dem BDSG und sonstigem Datenschutzrecht.

Fachkompetenz als DSGVO Anwalt erlangt man nicht mit Lehrgängen, sondern nur durch lange praktische Erfahrung. Über 70 % meiner Aufträge sind Datenschutz-Mandate. Meinen Schwerpunkt als Anwalt für Datenschutz habe ich schon lange vor dem Inkrafttreten der DSGVO gewählt, als ich in einer internationalen Wirtschaftskanzlei arbeitete.

Egal ob Sie einen Anwalt für Datenschutz in Berlin, Hamburg oder einen Anwalt für Datenschutz in Frankfurt suchen. Bei mir sind Sie an der richtigen Adresse. Das persönliche Kennenlernen ist wichtig. Die Beratung kann heute aber auf Wunsch weitgehend per Telefon, Videokonferenzen und E-Mail erfolgen. Das spart Zeit und Geld.

Wodurch ich mich als Anwalt für Datenschutz von anderen Beratern unterscheide

Datenschutzberater gibt es viele, den richtigen zu finden war schwerer denn je.

Nicht-Juristen

Viele Datenschutzberater haben einen technischen oder betriebswirtschaftlichen aber keinen juristischen Hintergrund. Ihr Schwerpunkt liegt dann häufig im Bereich der Datensicherheit. Die Datensicherheit ist aber nur ein (kleiner) Aspekt des Datenschutzrechts. Das Rechtsberatungsgesetz erlaubt zudem Datenschützern ohne Anwaltszulassung nur eingeschränkt Rechtsberatung.

Datenschutzrechtliche Fragen stehen  auch oft in engem Zusammenhang mit Fragen des Arbeitsrechts, IT-Rechts oder allgemeinen Vertrags- und Zivilrechts, z.B. bei Haftungsfragen oder AGBs. Gerade wenn es um die Gestaltung von Rechtstexten oder Verträgen, die gutachterliche Prüfung von Projekten oder Geschäftsmodellen oder die Vertretung in Streitigkeiten geht, sollten Sie einen Rechtsanwalt für Datenschutz beauftragten.

Datenschutzbeauftragte

Datenschutzbeauftragte haben im Gegensatz zu Datenschutzanwälten vorallem die Aufgabe, Unternehmen in Datenschutzfragen zu kontrollieren. Sie sind „Anwälte der Betroffenen“ und vertreten daher tendenziell eine strenge oder vorsichtige Linie bei der Beratung. Als Datenschutz Anwalt kann ich das Unternehmen ganzheitlicher beraten, auf Chancen und Risiken hinweisen und Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen. Überspitzt könnte man sagen: Datenschutzbeauftragte schützen Betroffene und Daten, Anwälte schützen das Unternehmen.

Mit Inkrafttreten der DSGVO ist der Bedarf an Datenschutzberatung stark gestiegen. Viele neue Akteure sind in den Markt eingetreten. Die Qualitätsunterschiede in der Beratung sind groß, die Wahl des richtigen Datenschutzberaters hat sich erschwert. Schlechte Datenschutzberatung kann für ihr Unternehmen teuer werden, weil unnötige Maßnahmen ergriffen, Geschäftsmodelle oder IT-Systeme unzutreffend bewertet werden oder Haftungsrisiken durch schlechte Verträge entstehen.

Großkanzlei- und Inhouse-Erfahrung

Ich berate seit meinem Berufsstart in einer internationalen Wirtschaftskanzlei ausschließlich im IT-Recht und habe mich schon wenige Jahre nach meinem Start als Anwalt auf das Datenschutzrecht spezialisiert. Nach der Großkanzlei gründete ich ein Startup und habe die zugehörige Software selbst programmiert. Ich denke wirtschaftlich, habe ein hohes technisches Verständnis und ein Herz für die digitale Wirtschaft. Bevor ich meine eigene DSGVO Anwaltskanzlei in München gründete, war ich in der Compliance Abteilung eines deutschen DAX 30 Unternehmens für den Aufbau des weltweiten Datenschutzprogramms tätig. Dieser Einblick in die Funktionsweise von großen Unternehmen hilft mir auch heute bei der datenschutzrechtlichen Beratung.

Unterstützung von Datenschutzbeauftragen und Anwälten

Ich unterstütze als Datenschutzanwalt oft Unternehmen, die bereits einen Datenschutzbeauftragten benannt haben, oder ich berate interne oder externe Datenschutzbeauftragte, die keine juristische Ausbildung haben. Immer häufiger unterstütze ich auch Anwaltskollegen bei der datenschutzrechtlichen Beratung ihrer Mandate. Gleichzeitig empfehle ich selbst die Hinzuziehung von Spezialisten, wenn ich als Datenschutzanwalt an meine Grenzen gelange, etwa bei komplexen Fragen der IT-Sicherheit.

Das Datenschutzrecht ist zu komplex und wichtig geworden, um es Generalisten oder Quereinsteigern zu überlassen.

Wie kann ich Sie als Datenschutz Rechtsanwalt unterstützen?

Ich kann Sie in allen datenschutzrechtlichen Fragen unterstützen, zum Beispiel:

  • Prüfung und Beratung zu Projekten, Geschäftsmodellen oder komplexen datenschutzrechtlichen Fragestellungen
  • Gutachten zum Datenschutz
  • Entwurf, Prüfung und Verhandlung von Datenschutzverträgen (z.B. Auftragsverarbeitung, Vereinbarungen zur gemeinsamen Verantwortlichkeit/Joint Controller Agreements) und Betriebsvereinbarungen
  • Datenschutz Audits betreffend die gesamte Datenschutzorganisation oder einzelne Systeme oder Projekte
  • Entwurf von Datenschutzerklärungen und  Einwilligungserklärungen
  • Aufbau einer Datenschutzorganisation im Unternehmen
  • Entwurf von Datenschutz-Policies, Arbeitsanweisungen, Mustern und Vorlagen
  • Datenschutz-Schulung von Mitarbeitern
  • Verteidigung bei Abmahnungen
  • Vertretung von Interessen gegenüber Datenschutz-Aufsichtsbehörden oder Betroffenen sowie vor Gericht.

Meine besondere Expertise als Datenschutz Anwalt liegt unter anderem in der Prüfung von Geschäftsmodellen und komplexen Verarbeitungssituationen sowie  der Implementierung von Richtlinien und Prozessen zur DSGVO Umsetzung im Unternehmen.

Unter dem Menuepunkt „Fachinformationen“ finden Sie viele kostenlose Praxishilfen, Vorlagen und Muster zum Datenschutz, die ich verfasst habe. Mein „DSGVO Sinfonie“ Paket enthält zum Beispiel eine umfassende Vorlage für eine Datenschutz-Policy für Unternehmen samt Anleitung, Übersicht und Checkliste.

Kontaktieren Sie mich bei Fragen per E-Mail, Telefon oder Chat. Ihnen entstehen erst Kosten, wenn Sie eine schriftliche Mandatsvereinbarung unterschrieben haben. Ich erhebe keine Erstberatungs-Gebühr.

Kontaktieren Sie mich jetzt unverbindlich. 

Warum ich meine Arbeit als Datenschutz Rechtsanwalt liebe

Die Arbeit als Anwalt für Datenschutz ist spannend, herausfordernd und kreativ.

Spannend

Mandate als DSGVO Anwalt haben oft einen engen Bezug zu technischen Themen und innovativen Geschäftsmodellen. Früher waren das Cloud und Software as a Service Angebote. Heute werden DSGVO Anwaltskanzleien zunehmend für Themen wie Big Data, Künstliche Intelligenz, Maschine Learning, Internet of Things (IoT) oder FinTech Geschäftsmodelle benötigt.

Ich vertrete viele Startups, von einer kleinen Gruppe von Gründern bis zum ausgewachsenen Startup mit mehreren Finanzierungsrunden im Millionenbereich. Die Tech-Branche erfindet sich immer wieder neu und stellt spannende Herausforderungen und Fragen an spezialisierte Anwälte für Datenschutzrecht. Es wird also nie langweilig.

Herausfordernd

Das Datenschutzecht ist eine komplexe Materie. Es ist auf europäischer Ebene in der Datenschutzgrundverordnung (DGSVO) sowie in verschiedenen Richtlinien geregelt (z.B. der ePrivacy Richtlinie), die die Mitgliedstaaten teils unterschiedlich und unzulänglich umgesetzt haben. Ergänzend finden sich Bestimmungen in deutschen Gesetzen, z.B. dem  Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) oder dem Telemediengesetz (TMG). Daneben enthalten hunderte von Fachgesetzen teils spezifische Datenschutz-bestimmungen, z.B. das Sozialgesetzbuch, Telekommunikationsgesetz, Geldwäschegesetz oder Arzneimittelgesetz. Die Bezeichnung „DSGVO Anwalt“ greift daher eigentlich zu kurz. Das Verständnis des Zusammenspiels der Normen stellt hohe Anforderungen an Anwälte für Datenschutz.

 Hinzu kommt, dass das Datenschutzrecht oft mit unbestimmten Rechtsbegriffen wie z.B. der „Erforderlichkeit“ oder „berechtigten Interessen“ arbeitet. Trotz der hohen praktischen Relevanz des Datenschutzrechts gibt es vergleichsweise wenig Rechtsprechung. Dies erschwert die Auslegung. Als Datenschutz Rechtsanwalt beschäftige ich mich deshalb eingehend mit Fachliteratur, deren Umfang mit Inkrafttreten der DSGVO explosionsartig zugenommen hat. Eine wichtige Informationsquelle sind für mich zudem die Tätigkeitsberichte der einzelnen Datenschutzbehörden in Deutschland und im EU Ausland. Des Weiteren stehe ich in regem Austausch mit Kollegen und Aufsichtsbehörden.

Die Beratung als Datenschutz Anwalt empfinde ich nie als Routine, sie bringt immer wieder spannende Herausforderungen.  

Kreativ

Die Beratung als Datenschutzanwalt erlaubt und erfordert von mir Kreativität. Durch individuelle Gestaltungen kann ich die wirtschaftlichen Belange des Unternehmens und datenschutzrechtliche Anforderungen in Einklang bringen und dabei die individuelle Risikobereitschaft des Unternehmens berücksichtigen. Mögliche Lösungsansätze sind vielseitig, z.B.

  • Pseudonymisierung von Daten
  • Anonymisierung statt Löschen von Daten
  • Individuelle vertragliche Verantwortungsverteilungen (z.B. Joint Controller statt Auftragsverarbeitung)
  • Vereinbarung von Freistellungspflichten und Vertragsstrafen zur Absicherung von wirtschaftlichen Risiken
  • Erhöhung der Transparenz der Datenverarbeitung zur Sicherstellung der Zulässigkeit der Verarbeitung
  • Einräumung von freiwilligen Widerspruchsrechten zur Absicherung der Rechtsgrundlage „Interessenabwägung“
  • Optimierung von Prozessen, z.B. zur Verbesserung der Einwilligungsquote

Datenschutzberatung bedeutet für mich keine Ja/Nein Antworten zu geben, sondern dem Unternehmen passgenaue Lösungswege und Gestaltungsmöglichkeiten aufzuzeigen, konkrete Empfehlungen zu geben und bei der Umsetzung der Maßnahmen aktiv zu helfen.

Ich freue mich auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail. Kontaktieren Sie mich gerne. Es entstehen Ihnen keine Kosten für die Erstberatung.

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