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20
März
von
Dr. Thomas Helbing

Die Entwicklung und Implementierung von Software unterliegt in der Regel dem Werkvertragsrecht. Ein zentraler Begriff in diesem rechtlichen Rahmen ist die Abnahme. Da Software ein unkörperliches Werk ist, ergeben sich in der Praxis Besonderheiten hinsichtlich der Abnahmepflicht, des Mängelbegriffs und der Gewährleistungsrechte.

Dieser FAQ-Artikel beleuchtet die Phasen vor und nach der Abnahme, definiert den Mängelbegriff bei Software und strukturiert die...

19
März
von
Dr. Thomas Helbing

Der Vertrieb von Software, SaaS (Software-as-a-Service) und Cloud-Lösungen erfolgt rechtlich primär über Handelsvertreterverträge (§§ 84 ff. HGB) oder Vertragshändlerverträge (Reseller).

Die rechtliche Kern-Frage im IT-Vertrieb ist die analoge Anwendung des zwingenden Handelsvertreterrechts auf Vertragshändler. Bejahen Gerichte diese Analogie, steht dem Reseller bei Vertragsbeendigung ein Goodwill-Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB zu. Im Cloud- und SaaS-Umfeld wird diese Analogie durch die technische...

13
März
von
Dr. Thomas Helbing

Ein IT-Projekt steht und fällt nicht nur mit der Qualität des Codes, sondern vor allem mit dem Vertrag, der ihm zugrunde liegt. In der Praxis scheitern Großprojekte selten an unlösbaren technischen Hürden. Sie scheitern an unklaren Verantwortlichkeiten, fehlerhafter Konzeption, eskalierenden Budgets und mangelhaftem Erwartungsmanagement.

Als Inhouse-Jurist oder Projektleiter auf Kundenseite wissen Sie: Ein Softwarevertrag ist kein bloßes juristisches Beiwerk für...

06
Febr.
von
Dr. Thomas Helbing

Der Umgang mit Gesundheitsdaten in Europa steht vor einem Wandel. Mit der Verordnung über den Europäischen Raum für Gesundheitsdaten (EHDS), Verordnung (EU) 2025/327, hat die Europäische Union ein ambitioniertes Projekt auf den Weg gebracht. Der EHDS zielt darauf ab, die Nutzung von Gesundheitsdaten sowohl für die direkte Patientenversorgung (Primärnutzung) als auch für Forschung und Politik (Sekundärnutzung) neu zu ordnen. Ich...

14
Jan.
von
Dr. Thomas Helbing

Ich bin Fachanwalt für IT-Recht und begleite eine Vielzahl von Forschungsprojekten. Dabei begegnet mir oft die weitverbreitete Annahme, dass die Nutzung von Gesundheitsdaten oder anderer sensibler Daten zwingend eine Einwilligung der betroffenen Personen voraussetzt.

In der Praxis ist das Einholen solcher Einwilligungen jedoch häufig faktisch unmöglich oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand realisierbar.

Der deutsche Gesetzgeber hat hierfür jedoch eine...

06
Jan.
von
Dr. Thomas Helbing

Die europäische Datenstrategie hat mit dem Data Act (Verordnung (EU) 2023/2854) einen weiteren wichtigen Baustein erhalten. Die Verordnung ist bereits am 11. Januar 2024 in Kraft getreten und weitestgehend seit dem 12. September 2025 unionsweit anwendbar Ein zentraler und für die Praxis besonders relevanter Bereich sind die Regelungen in Kapitel VI, die den Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten (das sogenannte Cloud-Switching) betreffen....

25
Nov.
von
Dr. Thomas Helbing

DSGVO Intensiv-Update 2025

Datum: Donnerstag, 4. Dezember 2025, 9:30 – 12:00 Uhr

Referent: Dr. Thomas Helbing, Fachanwalt für IT-Recht

Zielgruppe: Rechtsanwälte, Syndikus-Anwälte, Datenschutzbeauftragte

Preis pro Teilnehmer: 950,- Euro (netto, zzgl. 19 % MWSt, d.h. € 1.130,50 brutto)

Teilnahme: via Microsoft Teams

Inhalte / Themen:

  • Schwerpunkt: DSGVO und Einsatz künstlicher Intelligenz (Verarbeitungskontexte, Rechtsgrundlagen, Transparenz, Zweckbindung)
  • Umsetzung der...
20
Okt.
von
Dr. Thomas Helbing

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat mit ihren drastisch erhöhten Bußgeldrahmen die Unternehmenslandschaft nachhaltig verändert. Lange Zeit waren jedoch zentrale Fragen der Bußgeldverhängung gegen juristische Personen in Deutschland, bedingt durch das nationale Ordnungswidrigkeitenrecht, heftig umstritten. Zwei wegweisende Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 5. Dezember 2023 haben diese Debatte beendet und einen Paradigmenwechsel eingeläutet.

Für Unternehmen ist es wichtig, die juristischen Spielregeln...

02
Okt.
von
Dr. Thomas Helbing

For international privacy professionals, navigating the landscape of EU data protection means understanding not only the General Data Protection Regulation (GDPR) but also the specific national laws enacted under its "opening clauses." One of the most significant of these is Germany's approach to employee data, codified in Section 26 of the Federal Data Protection Act (§ 26 BDSG). This provision...

30
Sep
von
Dr. Thomas Helbing

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht verschiedene Rechtsgrundlagen vor, die eine Verarbeitung personenbezogener Daten erlauben. Eine der flexibelsten, aber auch komplexesten Rechtsgrundlagen ist das sogenannte berechtigte Interesse gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO. Viele Unternehmen stützen ihre Datenverarbeitungen auf diese Vorschrift, oft ohne die erforderliche, sorgfältige Prüfung im Vorfeld durchzuführen oder zu dokumentieren.

Dieser Artikel erläutert detailliert die Voraussetzungen dieser...

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