Juni

22

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Dr. Thomas Helbing
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Dies ist der zweite Beitrag aus meiner Artikel-Reihe "Datenschutz im Konzern", in der ich auf Fragestellungen des Datenschutzes eingehe, wie sie sich typischerweise in Konzernen stellen.

Apr.

29

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Dr. Thomas Helbing
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Die obersten deutschen Datenschutz-Aufsichtsbehörden stellen seit April 2010 verschärfte formale Anforderungen an die Übermittlung personenbezogener Daten an Unternehmen in den USA nach dem "Safe Harbor" Programm.

Mit dem Beschluss des "Düsseldorfer Kreises" vom 29. April 2010 haben die Datenschutzbehörden mitgeteilt,...

Apr.

19

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Dr. Thomas Helbing
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Obwohl sich Software as a Service (SaaS) immer größerer Beliebtheit erfreut, herrscht noch viel Unsicherheit und zum Teil Unkenntnis im Hinblick auf die datenschutzrechtlichen Anforderungen. Kaum ein SaaS-Vertrag, den ich zur Prüfung oder Überarbeitung erhalten habe, erfüllte die Vorgaben des neuen § 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Kunden aber auch Anbieter dürfen sich der Materie nicht verschließen.

März

31

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Dr. Thomas Helbing
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Das Innenministerium hat am 31.März 2010 ein Eckpunktepapier zur geplanten Regelung für den Beschäftigtendatenschutz veröffentlicht. Der Beitrag berichtet über den Inhalt.

März

24

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Dr. Thomas Helbing
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This post contains suplementary information to Thomas Helbing's presentation "Data Protection Law Requirements to Cloud Computing Agreements in the European Union" of 24 March 2010 at the CloudSlam 2010 Conference.

Febr.

22

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Dr. Thomas Helbing
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Am 5. Februar 2010 hat die EU-Kommission eine neue Fassung der "Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Auftragsverarbeiter in Drittländern" beschlossen. Standardvertragsklauseln sind ein häufig genutztes Instrument, um datenschutzrechtliche Anforderungen umzusetzen, wenn personenbezogene Daten in einem Land außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) genutzt oder verarbeitet werden. Am 15. Mai 2010 treten die bisher gültigen Standardklauseln außer Kraft.

Febr.

18

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Dr. Thomas Helbing
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Dies ist der erste Beitrag aus meiner neuen Artikel-Reihe "Datenschutz im Konzern". In den einzelnen Beiträgen möchte ich auf Fragestellungen des Datenschutzes eingehen, wie sie sich typischerweise in Konzernen stellen. Im einleitenden Teil geht es um die Organisation des Datenschutzes im Konzern, insbesondere die Ausgestaltung der Position des Konzerndatenschutzbeauftragten und dessen Aufgaben.

Jan.

22

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Dr. Thomas Helbing
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Datenverarbeitungverträge müssen bestimmte Mindestregelungen beinhalten, so will es das Bundesdatenschutzgesetz. So müssen zum Beispiel Klauseln aufgenommen werden über die Benachrichtigung bei Datenschutzverstößen, Prüfrechte, die Einschaltung von Unterauftragnehmern sowie eine Reihe weiterer Punkte. Genügen Verträge den Anforderungen nicht, drohen Bußgelder von bis zu € 50.000. Bereits bestehende Vereinbarungen sollten überprüft und Unternehmensrichtlinien erarbeitet werden, die sicherstellen, dass zukünftige Verträge den neuen Regeln entsprechen.