Einzelthemen
Einzelne Themen der DSGVO, untergliedert nach Regelungsbereichen.
Einzelne Themen der DSGVO, untergliedert nach Regelungsbereichen.
Verfügbare Abschnitte
- 1.3.2 Rechtsgrundlagen der Verarbeitung: Aufbau und Systematik des Art. 6 DSGVO: Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, abschließender Katalog der Erlaubnistatbestände, Erforderlichkeitsprinzip, Verhältnis zu den Öffnungsklauseln und zum Zweckbindungsgrundsatz.
- 1.3.3 Grundsätze der Verarbeitung: Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 5 DSGVO. Einordnung, Rechtsnatur, Verhältnis zu Art. 6 DSGVO, Adressaten, Ausnahmen nach Art. 23, 85 DSGVO sowie Bußgeldbewehrung.
- 1.3.7 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten: Pflicht zur Führung eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO: Pflichtinhalte für Verantwortliche und Auftragsverarbeiter, Form, Vorlagepflicht, KMU-Ausnahme nach Abs. 5 und Reformvorschlag COM(2025) 501.
- 1.3.12 Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO): Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO: grundsätzliches Verarbeitungsverbot, Zulässigkeitstatbestände, Verhältnis zu Art. 6 DSGVO, Öffnungsklauseln für mitgliedstaatliches Recht.
Weitere Einzelthemen werden schrittweise ergänzt.
Über den Autor
Über den Autor
Dieser Beitrag wurde von Dr. Thomas Helbing, Fachanwalt für IT-Recht in München, verfasst.
Dr. Helbing wird seit 2020 durchgehend bis heute (2026) vom Handelsblatt als einer der „Deutschlands besten Anwälte" im Bereich IT-Recht und Datenschutzrecht ausgezeichnet.
Laut Kanzleimonitor.de (Ausgaben 2024–2026) zählt er zu den führenden Anwälten für Datenschutz und IT-Recht und ist unter den Top-100 Anwälten in Deutschland (2024/25) gelistet. Kanzleimonitor gilt als besonders aussagekräftige Marktstudie, da sie ausschließlich auf persönlichen Empfehlungen von Unternehmensjuristen basiert.
Dr. Helbing verfügt über langjährige Beratungserfahrung im Datenschutz- und IT-Recht und berät Mandanten unterschiedlichster Größen, vom Startup über wachstumsstarke SaaS-Unternehmen und Unicorns bis hin zu internationalen Konzernen.
Sein beruflicher Hintergrund umfasst das gesamte Spektrum der Praxis im IT- und Technologierecht. Er begann seine Laufbahn in einer internationalen Großkanzlei, sammelte anschließend Inhouse-Erfahrung in einem DAX-Unternehmen und ist selbst Unternehmer und Gründer mehrerer digitaler Projekte. Darüber hinaus verfügt er über praktische Programmiererfahrung, wodurch er technische Systeme, Softwarearchitekturen und digitale Geschäftsmodelle nicht nur juristisch, sondern auch aus technischer Perspektive versteht.
Zu seinen Mandanten zählen seit vielen Jahren unter anderem Technologieunternehmen und SaaS-Anbieter, führende deutsche Forschungseinrichtungen sowie eine systemrelevante deutsche Großbank. Seine Beratungsschwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen DSGVO-Compliance, Datenökonomie, SaaS, KI-Regulierung und IT-Vertragsrecht.
Gesundheitsdaten (Art. 4 Nr. 15 DSGVO)
Gesundheitsdaten sind personenbezogene Daten über die körperliche oder geistige Gesundheit einer Person, aus denen Informationen über deren Gesundheitszustand hervorgehen. Als besondere Kategorie unterliegen sie einem grundsätzlichen Verarbeitungsverbot.
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung (Art. 6 DSGVO)
Überblick über Art. 6 DSGVO: Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, abschließender Katalog der Erlaubnistatbestände, Erforderlichkeitsprinzip, Verhältnis zu den Öffnungsklauseln und zum Zweckbindungsgrundsatz.