Datenschutz Hub

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Wissenssammlung zum Datenschutzrecht in Deutschland, insbesondere der DSGVO und dem BDSG.

Enthält eine Wissenssammlung zum Datenschutzrecht in Deutschland, insbesondere der DSGVO und dem BDSG.

1.1 Gesetzestext

Der vollständige Text der DSGVO und des BDSG, untergliedert in Kapitel, Abschnitte und Paragrafen.

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1.2 Begriffe und Definitionen

Zentrale Begriffe des Datenschutzrechts, auf die immer wieder referenziert wird. Die Legaldefinitionen des Art. 4 DSGVO, jeweils als eigener Nachschlage-Eintrag.

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1.3 Einzelthemen

Einzelne Themen der DSGVO.

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1.3.1 Anwendungsbereich der DSGVO

Sachlicher und räumlicher Anwendungsbereich der DSGVO, Vorliegen personenbezogener Daten, Verarbeitung, Art. 2, 3 DSGVO.

1.3.2 Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Aufbau und Systematik des Art. 6 DSGVO: Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, abschließender Katalog der Erlaubnistatbestände, Erforderlichkeitsprinzip, Verhältnis zu den Öffnungsklauseln und zum Zweckbindungsgrundsatz.

  • 1.3.2.1 Einwilligung: Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO: Bedeutung, Wirksamkeitsvoraussetzungen, Verhältnis zu den gesetzlichen Erlaubnistatbeständen und zu vertraglichen Zustimmungserklärungen.
  • 1.3.2.2 Vertrag und vorvertragliche Maßnahmen: Rechtmäßigkeit nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO: Vertragserfüllung und vorvertragliche Maßnahmen, unionsrechtlicher Begriff der Erforderlichkeit, Abgrenzung zu Einwilligung und Nutzungsbedingungen, typische Fallgruppen im Online-Kontext.
  • 1.3.2.3 Rechtliche Verpflichtung: Rechtmäßigkeit nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO: rechtliche Verpflichtung des Verantwortlichen, Anforderungen an die unions- oder mitgliedstaatliche Rechtsgrundlage nach Art. 6 Abs. 3 DSGVO.
  • 1.3.2.4 Lebenswichtige Interessen: Rechtmäßigkeit nach Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO: Schutz lebenswichtiger Interessen, Subsidiarität und Verhältnis zum Selbstbestimmungsrecht.
  • 1.3.2.5 Öffentliches Interesse und öffentliche Gewalt: Rechtmäßigkeit nach Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO: Wahrnehmung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe oder Ausübung öffentlicher Gewalt.
  • 1.3.2.6 Berechtigte Interessen: Rechtmäßigkeit nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO: dreistufige Prüfung (Interesse - Erforderlichkeit - Abwägung), Behördenausschluss, Fallgruppen.
  • 1.3.2.7 Zweckänderung: Zweckänderung nach Art. 6 Abs. 4 DSGVO: Funktion und Rechtsnatur, Kompatibilitätstest, Sonderfall Archiv-, Forschungs- und Statistikzwecke.
  • 1.3.2.8 Öffnungsklauseln und nationales Recht: Öffnungsklauseln der Art. 6 Abs. 2, 3 DSGVO und deren Ausfüllung durch das nationale Recht (BDSG, Landes-Datenschutzgesetze, TDDDG).

1.3.3 Grundsätze der Verarbeitung

Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 5 DSGVO. Einordnung, Rechtsnatur, Verhältnis zu Art. 6 DSGVO, Adressaten, Ausnahmen nach Art. 23, 85 DSGVO sowie Bußgeldbewehrung.

  • 1.3.3.1 Rechtmäßigkeit: Grundsatz der rechtmäßigen Verarbeitung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO als Verweis auf das Erfordernis einer Rechtsgrundlage gemäß Art. 6 DSGVO.
  • 1.3.3.2 Treu und Glauben: Fairness-Grundsatz nach Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO: Rücksichtnahmepflicht, Verbot der Manipulation (u.a. Dark Patterns), Schutz vor unklaren und verdeckten Verarbeitungen.
  • 1.3.3.3 Transparenz: Transparenzgrundsatz nach Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO: retrospektive und prospektive Nachvollziehbarkeit, inhaltliche Anforderungen an die Information der Betroffenen.
  • 1.3.3.4 Zweckbindung: Zweckbindung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b DSGVO: Pflicht zur Zweckfestlegung und Verbot der Weiterverarbeitung zu unvereinbaren Zwecken.
  • 1.3.3.5 Datenminimierung: Datenminimierung nach Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO: Erheblichkeit, Erforderlichkeit und Angemessenheit der verarbeiteten Daten.
  • 1.3.3.6 Richtigkeit: Richtigkeit nach Art. 5 Abs. 1 lit. d DSGVO: Pflicht zur Richtigkeit und Aktualität, einschließlich Profiling, Werturteilen und automatisierten Entscheidungen.
  • 1.3.3.7 Speicherbegrenzung: Speicherbegrenzung nach Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO: zeitliche Begrenzung der Speicherung, Lösch- und Überprüfungspflichten.
  • 1.3.3.8 Integrität und Vertraulichkeit: Integrität und Vertraulichkeit nach Art. 5 Abs. 1 lit. f DSGVO: Schutz vor unbefugter Verarbeitung, Verlust, Zerstörung und Schädigung durch technische und organisatorische Maßnahmen.
  • 1.3.3.9 Rechenschaftspflicht: Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO (Accountability): Pflicht zur Einhaltung und zum Nachweis der Grundsätze des Absatzes 1.

1.3.4 Betroffenenrechte

Rechte der betroffenen Personen nach Art. 12, 15-23 DSGVO (u.a. Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch).

1.3.5 Transparenzpflichten

Informations- und Transparenzpflichten des Verantwortlichen nach Art. 12-14 DSGVO.

1.3.6 Datenschutzrechtliche Rollen

Übersicht über die Akteure der DSGVO und ihre Pflichten und Verantwortlichkeiten.

  • 1.3.6.1 Verantwortlicher: Der Verantwortliche als zentrale Figur der DSGVO, Art. 4 Nr. 7, Art. 24 DSGVO.
  • 1.3.6.2 Unterstellte Personen: Dem Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter unterstellte Personen, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben, Art. 29 DSGVO.
  • 1.3.6.3 Auftragsverarbeiter: Auftragsverarbeitung und die Pflichten des Auftragsverarbeiters, Art. 28 DSGVO.
  • 1.3.6.4 Gemeinsam Verantwortliche: Gemeinsame Verantwortlichkeit mehrerer Stellen, Art. 26 DSGVO.

1.3.7 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Pflicht zur Führung eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO.

1.3.8 Datenschutzbeauftragter

Benennung, Stellung und Aufgaben des Datenschutzbeauftragten, Art. 37-39 DSGVO, §§ 38 f. BDSG.

1.3.9 Datensicherheit

Technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten, Art. 32 DSGVO.

1.3.10 Datenschutz-Folgenabschätzung

Voraussetzungen, Durchführung und Dokumentation der Datenschutz-Folgenabschätzung, Art. 35, 36 DSGVO.

1.3.11 Bußgelder

Bußgelder und Sanktionen nach der DSGVO, Art. 83, 84 DSGVO.

1.3.12 Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO)

Verarbeitung besonderer („sensibler") Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO: grundsätzliches Verarbeitungsverbot, Zulässigkeitstatbestände, Verhältnis zu Art. 6 DSGVO, Öffnungsklauseln für mitgliedstaatliches Recht.

1.4 Rechtsprechung

Urteile zum Datenschutzrecht, z.B. des EuGH, EuG, BGH und anderer deutscher Gerichte.

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Über den Autor

Über den Autor

Dieser Beitrag wurde von Dr. Thomas Helbing, Fachanwalt für IT-Recht in München, verfasst.

Dr. Helbing wird seit 2020 durchgehend bis heute (2026) vom Handelsblatt als einer der „Deutschlands besten Anwälte" im Bereich IT-Recht und Datenschutzrecht ausgezeichnet.

Laut Kanzleimonitor.de (Ausgaben 2024–2026) zählt er zu den führenden Anwälten für Datenschutz und IT-Recht und ist unter den Top-100 Anwälten in Deutschland (2024/25) gelistet. Kanzleimonitor gilt als besonders aussagekräftige Marktstudie, da sie ausschließlich auf persönlichen Empfehlungen von Unternehmensjuristen basiert.

Dr. Helbing verfügt über langjährige Beratungserfahrung im Datenschutz- und IT-Recht und berät Mandanten unterschiedlichster Größen, vom Startup über wachstumsstarke SaaS-Unternehmen und Unicorns bis hin zu internationalen Konzernen.

Sein beruflicher Hintergrund umfasst das gesamte Spektrum der Praxis im IT- und Technologierecht. Er begann seine Laufbahn in einer internationalen Großkanzlei, sammelte anschließend Inhouse-Erfahrung in einem DAX-Unternehmen und ist selbst Unternehmer und Gründer mehrerer digitaler Projekte. Darüber hinaus verfügt er über praktische Programmiererfahrung, wodurch er technische Systeme, Softwarearchitekturen und digitale Geschäftsmodelle nicht nur juristisch, sondern auch aus technischer Perspektive versteht.

Zu seinen Mandanten zählen seit vielen Jahren unter anderem Technologieunternehmen und SaaS-Anbieter, führende deutsche Forschungseinrichtungen sowie eine systemrelevante deutsche Großbank. Seine Beratungsschwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen DSGVO-Compliance, Datenökonomie, SaaS, KI-Regulierung und IT-Vertragsrecht.