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Begriffe und Definitionen

Zentrale Legaldefinitionen des Art. 4 DSGVO im Einzelnen: personenbezogene Daten, Verarbeitung, Pseudonymisierung, Verantwortlicher, Auftragsverarbeiter und weitere Begriffsbestimmungen mit Auslegung und Abgrenzung.

Art. 4 DSGVO stellt die zentralen Begriffe vor die Klammer, mit denen die gesamte Verordnung arbeitet. Wer eine Vorschrift der DSGVO anwendet, muss zuerst klären, ob ihre Tatbestandsmerkmale erfüllt sind, und diese Merkmale sind ganz überwiegend hier definiert. Die folgenden Seiten erläutern die einzelnen Legaldefinitionen: Wortlaut, Auslegung durch die Rechtsprechung und die für die Praxis wichtigen Abgrenzungen.

1 Die Datenbegriffe

Was überhaupt dem Datenschutzrecht unterliegt und in welcher Form Daten verarbeitet werden.

2 Die Akteure

Wer im datenschutzrechtlichen Gefüge welche Rolle einnimmt.

3 Vorgänge, Rechte und Risiken

Begriffe rund um besondere Verarbeitungsvorgänge und die Selbstbestimmung der betroffenen Person.

Über den Autor

Über den Autor

Dieser Beitrag wurde von Dr. Thomas Helbing, Fachanwalt für IT-Recht in München, verfasst.

Dr. Helbing wird seit 2020 durchgehend bis heute (2026) vom Handelsblatt als einer der „Deutschlands besten Anwälte" im Bereich IT-Recht und Datenschutzrecht ausgezeichnet.

Laut Kanzleimonitor.de (Ausgaben 2024–2026) zählt er zu den führenden Anwälten für Datenschutz und IT-Recht und ist unter den Top-100 Anwälten in Deutschland (2024/25) gelistet. Kanzleimonitor gilt als besonders aussagekräftige Marktstudie, da sie ausschließlich auf persönlichen Empfehlungen von Unternehmensjuristen basiert.

Dr. Helbing verfügt über langjährige Beratungserfahrung im Datenschutz- und IT-Recht und berät Mandanten unterschiedlichster Größen, vom Startup über wachstumsstarke SaaS-Unternehmen und Unicorns bis hin zu internationalen Konzernen.

Sein beruflicher Hintergrund umfasst das gesamte Spektrum der Praxis im IT- und Technologierecht. Er begann seine Laufbahn in einer internationalen Großkanzlei, sammelte anschließend Inhouse-Erfahrung in einem DAX-Unternehmen und ist selbst Unternehmer und Gründer mehrerer digitaler Projekte. Darüber hinaus verfügt er über praktische Programmiererfahrung, wodurch er technische Systeme, Softwarearchitekturen und digitale Geschäftsmodelle nicht nur juristisch, sondern auch aus technischer Perspektive versteht.

Zu seinen Mandanten zählen seit vielen Jahren unter anderem Technologieunternehmen und SaaS-Anbieter, führende deutsche Forschungseinrichtungen sowie eine systemrelevante deutsche Großbank. Seine Beratungsschwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen DSGVO-Compliance, Datenökonomie, SaaS, KI-Regulierung und IT-Vertragsrecht.