Vortrag CloudConf 2010 Stuttgart - Cloud Computing / SaaS: Verträge und Datenschutz

Dr. Thomas Helbing

Der Beitrag enthält Links zu den Folien meiner Präsentation auf der CloudConf 2010 in Stuttgart zum Thema "Cloud Computing/ SaaS: Verträge datenschutzkonform und rechtssicher gestalten".

Die Folien des Vortrags können sie hier herunterladen.

Folie 10

  • Cloud Computing und Datenschutz Stellungnahme des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) - der Datenschutzaufsichtsbehörde für Unternehmen in Schleswig-Holstein - zum Thema Cloud Computing und Datenschutz

Folie 11

  • Leitfaden "Cloud Computing & Datenschutz" des EuroCloud Deutschland_eco e.V. (erscheint demnächst, siehe www.eurocloud.de)

Folie 12

Folie 19

Folie 20

Folie 22

 

Anhang
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Stichwörter:
Cloud Computing SaaS Safe Harbor Binding Corporate Rules
Rechtsgebiet
Datenschutzrecht

Über den Autor

Dieser Blogbeitrag wurde von Dr. Thomas Helbing, Fachanwalt für IT-Recht in München, verfasst.

Dr. Helbing wird seit 2020 durchgehend bis heute (2026) vom Handelsblatt als einer der „Deutschlands besten Anwälte“ im Bereich IT-Recht und Datenschutzrecht ausgezeichnet.

Laut Kanzleimonitor.de (Ausgaben 2024–2026) zählt er zu den führenden Anwälten für Datenschutz und IT-Recht und ist unter den Top-100 Anwälten in Deutschland gelistet. Kanzleimonitor gilt als besonders aussagekräftige Marktstudie, da sie ausschließlich auf persönlichen Empfehlungen von Unternehmensjuristen basiert.

Dr. Helbing verfügt über langjährige Beratungserfahrung im Datenschutz- und IT-Recht und berät Mandanten unterschiedlichster Größen, vom Startup über wachstumsstarke SaaS-Unternehmen und Unicorns bis hin zu internationalen Konzernen.

Sein beruflicher Hintergrund umfasst das gesamte Spektrum der Praxis im IT- und Technologierecht. Er begann seine Laufbahn in einer internationalen Großkanzlei, sammelte anschließend Inhouse-Erfahrung in einem DAX-Unternehmen und ist selbst Unternehmer und Gründer mehrerer digitaler Projekte. Darüber hinaus verfügt er über praktische Programmiererfahrung, wodurch er technische Systeme, Softwarearchitekturen und digitale Geschäftsmodelle nicht nur juristisch, sondern auch aus technischer Perspektive versteht.

Zu seinen Mandanten zählen seit vielen Jahren unter anderem Technologieunternehmen und SaaS-Anbieter, führende deutsche Forschungseinrichtungen sowie eine systemrelevante deutsche Großbank. Seine Beratungsschwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen DSGVO-Compliance, Datenökonomie, SaaS, KI-Regulierung und IT-Vertragsrecht.

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