Webinar: Big Data - Compliance mit dem Datenschutzrecht sicherstellen

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Dr. Thomas Helbing

Im Webinar lernen Sie, welche Anforderungen das deutsche Datenschutzrecht an Big Data Anwendungen stellt und welche konkreten Punkte bei der Konzeption und Umsetzung aus rechtlicher Sicht zu beachten sind.

Übersicht:

  • Kurze Einführung in das Thema Big Data
  • Grundlegende Anforderungen des Datenschutzrechts (Bundesdatenschutzgesetz, Telemediengesetz)
  • Anonymisierung und Pseudonymisierung von Daten aus rechtlicher Sicht
  • Besonderheiten bei Vertragsdaten, Online-Daten, Standortdaten, Telekommunikationsdaten, Scoring
  • Mögliche Auswirkungen der geplanten EU-Datenschutzreform
  • Lösungsansätze für die Praxis
  • Case Studies anhand kleiner Beispielsfälle •
  • Jederzeitige Fragemöglichkeit

Wann: Ich setze mich zwecks Terminabstimmung mit Ihnen in Verbindung

Wie: Webinar, das heißt eine Telefonkonferenz bei der Sie parallel die Präsentation in Ihrem Browserfenster sehen (Sie benötigen lediglich ein Telefon und PC mit Browser/Internetanschluss)

Preis: Kostenlos, Teilnahmeberechtigt sind Inhouse Mitarbeiter wie z.B. betriebliche Datenschutzbeauftragte, Mitarbeiter der Rechtsabteilung, Revision, IT-Abteilung, Vertrieb, Geschäftsführer, Project Manger. Es sind keine rechtlichen Vorkenntnisse nötig. Die Teilnehmer sollten einen konkreten Bezug zum Thema haben, zum Beispiel in einem anstehenden oder laufenden Projekt beteiligt sein.

Externe Datenschutzbeauftragte, Anwälte, Wirtschafts- und Unternehmensberater bitte gesondert anfragen

Referent: Dr. Thomas Helbing, Rechtsanwalt

Dr. Thomas Helbing ist Rechtsanwalt mit Spezialisierung im Bereich Datenschutz- und IT-Recht. Dr. Helbing arbeitete fünf Jahre lang in einer führenden internationalen Wirtschaftskanzlei und leitete später das weltweite Datenschutzprogramm eines DAX Unternehmens. Herr Helbing hat an der Universität Münster im Telekommunikationsrecht promoviert. Er berät verschiedene Unternehmen zum Thema Big Data. Zu seinen Mandanten zählen unter anderem eine deutsche Großbank, ein deutscher Großflughafenbetreiber, sowie zwei führende Anbieter von Online Zahlungsdiensten und Cross-Channel Marketing Lösungen. Dr. Helbing hält regelmäßig Vorträge zum Thema Datenschutz und IT-Recht, zum Thema Big Data etwa auf dem Datenschutzkongress im Mai 2013 in Berlin und der WirtschaftsWoche-Konferenz "Digital Customer & Connected Consumer" im Juni 2013 in Frankfurt.

Keine Werbeveranstaltung und keine abstrakten Rechtsausführungen! Für vergleichbare Seminare (soweit überhaupt angeboten) zahlen Sie andernorts viel Geld und haben zusätzlich Reiseaufwand.

Anmeldung abgelaufen. 

Stichwörter:
Big Data Data Analytics Business Intelligence Webinar BDSG-1990
Rechtsgebiet
Datenschutzrecht

Über den Autor

Dieser Blogbeitrag wurde von Dr. Thomas Helbing, Fachanwalt für IT-Recht in München, verfasst.

Dr. Helbing wird seit 2020 durchgehend bis heute (2026) vom Handelsblatt als einer der „Deutschlands besten Anwälte“ im Bereich IT-Recht und Datenschutzrecht ausgezeichnet.

Laut Kanzleimonitor.de (Ausgaben 2024–2026) zählt er zu den führenden Anwälten für Datenschutz und IT-Recht und ist unter den Top-100 Anwälten in Deutschland gelistet. Kanzleimonitor gilt als besonders aussagekräftige Marktstudie, da sie ausschließlich auf persönlichen Empfehlungen von Unternehmensjuristen basiert.

Dr. Helbing verfügt über langjährige Beratungserfahrung im Datenschutz- und IT-Recht und berät Mandanten unterschiedlichster Größen, vom Startup über wachstumsstarke SaaS-Unternehmen und Unicorns bis hin zu internationalen Konzernen.

Sein beruflicher Hintergrund umfasst das gesamte Spektrum der Praxis im IT- und Technologierecht. Er begann seine Laufbahn in einer internationalen Großkanzlei, sammelte anschließend Inhouse-Erfahrung in einem DAX-Unternehmen und ist selbst Unternehmer und Gründer mehrerer digitaler Projekte. Darüber hinaus verfügt er über praktische Programmiererfahrung, wodurch er technische Systeme, Softwarearchitekturen und digitale Geschäftsmodelle nicht nur juristisch, sondern auch aus technischer Perspektive versteht.

Zu seinen Mandanten zählen seit vielen Jahren unter anderem Technologieunternehmen und SaaS-Anbieter, führende deutsche Forschungseinrichtungen sowie eine systemrelevante deutsche Großbank. Seine Beratungsschwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen DSGVO-Compliance, Datenökonomie, SaaS, KI-Regulierung und IT-Vertragsrecht.

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