Ist Ihre Mobile Anwendung datenschutzkonform? Vermeiden Sie die häufigsten Stolpersteine. Erfahren Sie als Datenschützer, Entwickler, Gründer oder Projektverantwortlicher welches die wichtigsten Anforderungen des Datenschutzrechts an Mobile Business Anwendungen sind und wie Sie diese umsetzen. Verständlich erklärt anhand kleiner Fälle.
Inhalte:
Hintergrund:
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat 2013 im Rahmen einer internationalen Prüfungsaktion 30 Apps überprüft und dabei erhebliche Mängel bei der Information über den Umgang mit Daten festgestellt. Datenschutzanforderungen sollten im Mobile Business frühzeitig berücksichtigt werden, am besten schon in der Konzeptionsphase. Nur so kann die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen (Bundesdatenschutzgesetz, Telemediengesetz, Telekommunikationsgesetz) sichergestellt werden, ohne dass später Rechtsrisiken entstehen oder Zeit- und Kostenintensive Projektanpassungen nötig werden. Entwickler, diedas Business hierbei unterstützen oder frühzeitig Schwachpunkte ausräumen können Pluspunkte sammeln. Werden gesetzliche Anforderungen ignoriert können Datenbestände nutzlos oder Geschäftsmodelle gefährdet werden. Im schlimmsten Fall drohen Abmahnungen, Bußgelder oder sogar Strafbarkeit.
Wann: Ich setze mich zwecks Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung
Wie: Webinar, das heißt eine Telefonkonferenz bei der Sie parallel die Präsentation in Ihrem Browserfenster sehen (Sie benötigen lediglich ein Telefon und PC mit Browser/Internetanschluss)
Preis: Kostenlos, ich bitte Sie jedoch, dass Sie einen Hinweis auf das Webinar (diese Seite) Twittern, auf Xing oder LinkedIn empfehlen, bei Facebook liken oder sonst in sozialen Medien posten. Bitte geben Sie hierzu den Link mit Ihrem Post im Anmeldeformular an.
Referent: Dr. Thomas Helbing, Rechtsanwalt
Keine Werbeveranstaltung und keine abstrakten Rechtsausführungen! Für vergleichbare Seminare zahlen Sie andernorts und haben zusätzlich Reiseaufwand.
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Dieser Blogbeitrag wurde von Dr. Thomas Helbing, Fachanwalt für IT-Recht in München, verfasst.
Dr. Helbing wird seit 2020 durchgehend bis heute (2026) vom Handelsblatt als einer der „Deutschlands besten Anwälte“ im Bereich IT-Recht und Datenschutzrecht ausgezeichnet.
Laut Kanzleimonitor.de (Ausgaben 2024–2026) zählt er zu den führenden Anwälten für Datenschutz und IT-Recht und ist unter den Top-100 Anwälten in Deutschland gelistet. Kanzleimonitor gilt als besonders aussagekräftige Marktstudie, da sie ausschließlich auf persönlichen Empfehlungen von Unternehmensjuristen basiert.
Dr. Helbing verfügt über langjährige Beratungserfahrung im Datenschutz- und IT-Recht und berät Mandanten unterschiedlichster Größen, vom Startup über wachstumsstarke SaaS-Unternehmen und Unicorns bis hin zu internationalen Konzernen.
Sein beruflicher Hintergrund umfasst das gesamte Spektrum der Praxis im IT- und Technologierecht. Er begann seine Laufbahn in einer internationalen Großkanzlei, sammelte anschließend Inhouse-Erfahrung in einem DAX-Unternehmen und ist selbst Unternehmer und Gründer mehrerer digitaler Projekte. Darüber hinaus verfügt er über praktische Programmiererfahrung, wodurch er technische Systeme, Softwarearchitekturen und digitale Geschäftsmodelle nicht nur juristisch, sondern auch aus technischer Perspektive versteht.
Zu seinen Mandanten zählen seit vielen Jahren unter anderem Technologieunternehmen und SaaS-Anbieter, führende deutsche Forschungseinrichtungen sowie eine systemrelevante deutsche Großbank. Seine Beratungsschwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen DSGVO-Compliance, Datenökonomie, SaaS, KI-Regulierung und IT-Vertragsrecht.
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