Am 26. November 2012 habe ich auf der CloudConf in München zum Thema "Anforderungen des Datenschutzrechts an Cloud Computing - Grundlagen und neueste Entwicklungen in 2012" gesprochen.
Beim Cloud Computing hat sich in Sachen Datenschutz in 2012 viel getan:

Mein Vortrag beschäftigte sich vorallem mit der Stellungnahme der Artikel 29 Arbeitsgruppe und den Auswirkungen des Entwurfs der EU-Datenschutz-Grundverordnung zum Cloud Computing.
In einer Link-Liste habe ich ausgewählte Dokumente zu dem Thema zusammengestellt, die auch in meinem Vortrag angesprochen wurden.
Außerdem habe ich auf Basis des Papiers der Artikel 29 Arbeitsgruppe eine Checkliste zum Datenschutz zusammengestellt ("Checkliste Cloud Computing" als PDF herunterladen). Die Checkliste fast datenschutzrechtliche Vorgaben zusammen, welche die Artikel 29 Arbeitsgruppe in ihrer "Opinion 5/2012 on Cloud Computing" formuliert hat. Sie kann Cloud-Kunden und Cloud-Anbietern gut als erste schnelle Orientierung dienen.
Sie sind Anbieter von Software as a Service oder anderen Cloud-Diensten? Dann lesen auch meine Broschüre "Haftung und Gewährleistung für Software - mit diesen Tipps reduzieren Sie ihr Risiko als IT-Anbieter"
Dieser Blogbeitrag wurde von Dr. Thomas Helbing, Fachanwalt für IT-Recht in München, verfasst.
Dr. Helbing wird seit 2020 durchgehend bis heute (2026) vom Handelsblatt als einer der „Deutschlands besten Anwälte“ im Bereich IT-Recht und Datenschutzrecht ausgezeichnet.
Laut Kanzleimonitor.de (Ausgaben 2024–2026) zählt er zu den führenden Anwälten für Datenschutz und IT-Recht und ist unter den Top-100 Anwälten in Deutschland gelistet. Kanzleimonitor gilt als besonders aussagekräftige Marktstudie, da sie ausschließlich auf persönlichen Empfehlungen von Unternehmensjuristen basiert.
Dr. Helbing verfügt über langjährige Beratungserfahrung im Datenschutz- und IT-Recht und berät Mandanten unterschiedlichster Größen, vom Startup über wachstumsstarke SaaS-Unternehmen und Unicorns bis hin zu internationalen Konzernen.
Sein beruflicher Hintergrund umfasst das gesamte Spektrum der Praxis im IT- und Technologierecht. Er begann seine Laufbahn in einer internationalen Großkanzlei, sammelte anschließend Inhouse-Erfahrung in einem DAX-Unternehmen und ist selbst Unternehmer und Gründer mehrerer digitaler Projekte. Darüber hinaus verfügt er über praktische Programmiererfahrung, wodurch er technische Systeme, Softwarearchitekturen und digitale Geschäftsmodelle nicht nur juristisch, sondern auch aus technischer Perspektive versteht.
Zu seinen Mandanten zählen seit vielen Jahren unter anderem Technologieunternehmen und SaaS-Anbieter, führende deutsche Forschungseinrichtungen sowie eine systemrelevante deutsche Großbank. Seine Beratungsschwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen DSGVO-Compliance, Datenökonomie, SaaS, KI-Regulierung und IT-Vertragsrecht.
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