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Montag, 30. November 2015 | 10:00 - 16:30 Uhr
Kempinski Hotel Bristol
Kurfürstendamm 27
10719 Berlin
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Rechtanwalt Dr. Thomas Helbing
Dr. Helbing arbeitete fünf Jahre als Anwalt im Bereich „Technik, Medien und Telekommunikation“ bei einer international führenden Wirtschaftskanzlei und leitete anschließend das weltweite Datenschutzprogramm eines deutschen DAX 30 Konzerns. Herr Helbing ist heute selbstständiger Rechtsanwalt und berät deutsche und internationale Mandanten zu allen Fragen des Datenschutzrechts. Zu seinen Mandanten zählt eine systemrelevante Bank sowie mehrere internationale Industriekonzerne und IT-Unternehmen. Dr. Helbing ist Referent für Datenschutz beim TÜV Rheinland und veröffentlicht regelmäßig in juristischen Fachzeitschriften sowie unter www.thomashelbing.com
€ 250,- zzgl. MWSt.
Verpflegung (inklusive) Mittagessen, Business Lunch im Foyer, inklusive Getränk Nachmittags-Snack mit Kaffee
Die Veranstaltung in Berlin ist eine Wiederholung des Seminars in München, das wegen großer Nachfrage ausgebucht war.
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Betriebliche Datenschutzbeauftragte können mit dem Seminar ihre Fachkunde aufrechterhalten (§ 4f Abs. 2 BDSG), für Fachanwälte im Informationstechnologierecht kann das Seminar als Fortbildungsmaßnahme dienen (§ 15 FAO). Sie erhalten auf Wunsch ein Teilnahmezertifikat (5 Stunden Vortagszeit ohne Pausen).
Dieser Blogbeitrag wurde von Dr. Thomas Helbing, Fachanwalt für IT-Recht in München, verfasst.
Dr. Helbing wird seit 2020 durchgehend bis heute (2026) vom Handelsblatt als einer der „Deutschlands besten Anwälte“ im Bereich IT-Recht und Datenschutzrecht ausgezeichnet.
Laut Kanzleimonitor.de (Ausgaben 2024–2026) zählt er zu den führenden Anwälten für Datenschutz und IT-Recht und ist unter den Top-100 Anwälten in Deutschland gelistet. Kanzleimonitor gilt als besonders aussagekräftige Marktstudie, da sie ausschließlich auf persönlichen Empfehlungen von Unternehmensjuristen basiert.
Dr. Helbing verfügt über langjährige Beratungserfahrung im Datenschutz- und IT-Recht und berät Mandanten unterschiedlichster Größen, vom Startup über wachstumsstarke SaaS-Unternehmen und Unicorns bis hin zu internationalen Konzernen.
Sein beruflicher Hintergrund umfasst das gesamte Spektrum der Praxis im IT- und Technologierecht. Er begann seine Laufbahn in einer internationalen Großkanzlei, sammelte anschließend Inhouse-Erfahrung in einem DAX-Unternehmen und ist selbst Unternehmer und Gründer mehrerer digitaler Projekte. Darüber hinaus verfügt er über praktische Programmiererfahrung, wodurch er technische Systeme, Softwarearchitekturen und digitale Geschäftsmodelle nicht nur juristisch, sondern auch aus technischer Perspektive versteht.
Zu seinen Mandanten zählen seit vielen Jahren unter anderem Technologieunternehmen und SaaS-Anbieter, führende deutsche Forschungseinrichtungen sowie eine systemrelevante deutsche Großbank. Seine Beratungsschwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen DSGVO-Compliance, Datenökonomie, SaaS, KI-Regulierung und IT-Vertragsrecht.
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