EuGH, Urt. v. 27.10.2022, C-129/21, Proximus
Widerspruch gegen Direktwerbung nach Art. 21 DSGVO und Weiterverwendung öffentlich zugänglicher Daten in Telefonbüchern.
1 Überblick
Das Verfahren betraf die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zweck der Erstellung von Telefonbüchern und Auskunftsdiensten in Belgien. Der EuGH hat sich zu den Anforderungen an die Einwilligung und zu den Pflichten bei einem Widerspruch der betroffenen Person geäußert.
Fundstelle: EuGH, Urt. v. 27.10.2022, C-129/21, Proximus
2 Einwilligung bei Mehrfachverwendung
Für die Erstmaßnahme (Aufnahme in ein Telefonbuch) gilt die Einwilligung auch für die Weitergabe an andere Auskunftsdienste, solange es sich um denselben Zweck handelt. Die betroffene Person muss jedoch transparent informiert werden, dass ihre Daten an Dritte weitergegeben werden.
3 Pflichten bei Widerspruch
Widerspricht die betroffene Person der Verarbeitung, trifft den ursprünglich Verantwortlichen eine weitgehende Informations- und Löschpflicht: Er muss nicht nur die eigene Verarbeitung einstellen, sondern auch die Empfänger über den Widerspruch informieren, damit diese ihrerseits die Verarbeitung einstellen können. Damit schafft der EuGH eine Art „Kettenreaktion" bei Widersprüchen im Kontext von Telefonbüchern und Auskunftsdiensten.
4 Bedeutung
Die Entscheidung stärkt das Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO und zeigt, dass der Verantwortliche für seine Datenweitergaben auch nach deren Abschluss verantwortlich bleibt. Die Praxis muss Prozesse vorsehen, mit denen Widersprüche an alle Empfänger weitergegeben werden können.
Über den Autor
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Dieser Beitrag wurde von Dr. Thomas Helbing, Fachanwalt für IT-Recht in München, verfasst.
Dr. Helbing wird seit 2020 durchgehend bis heute (2026) vom Handelsblatt als einer der „Deutschlands besten Anwälte" im Bereich IT-Recht und Datenschutzrecht ausgezeichnet.
Laut Kanzleimonitor.de (Ausgaben 2024–2026) zählt er zu den führenden Anwälten für Datenschutz und IT-Recht und ist unter den Top-100 Anwälten in Deutschland (2024/25) gelistet. Kanzleimonitor gilt als besonders aussagekräftige Marktstudie, da sie ausschließlich auf persönlichen Empfehlungen von Unternehmensjuristen basiert.
Dr. Helbing verfügt über langjährige Beratungserfahrung im Datenschutz- und IT-Recht und berät Mandanten unterschiedlichster Größen, vom Startup über wachstumsstarke SaaS-Unternehmen und Unicorns bis hin zu internationalen Konzernen.
Sein beruflicher Hintergrund umfasst das gesamte Spektrum der Praxis im IT- und Technologierecht. Er begann seine Laufbahn in einer internationalen Großkanzlei, sammelte anschließend Inhouse-Erfahrung in einem DAX-Unternehmen und ist selbst Unternehmer und Gründer mehrerer digitaler Projekte. Darüber hinaus verfügt er über praktische Programmiererfahrung, wodurch er technische Systeme, Softwarearchitekturen und digitale Geschäftsmodelle nicht nur juristisch, sondern auch aus technischer Perspektive versteht.
Zu seinen Mandanten zählen seit vielen Jahren unter anderem Technologieunternehmen und SaaS-Anbieter, führende deutsche Forschungseinrichtungen sowie eine systemrelevante deutsche Großbank. Seine Beratungsschwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen DSGVO-Compliance, Datenökonomie, SaaS, KI-Regulierung und IT-Vertragsrecht.
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