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EuGH, Urt. v. 11.12.2019, C-708/18, Asociaţia de Proprietari

Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus; dreistufige Prüfung der Interessenabwägung und enge Auslegung der Erforderlichkeit.

1 Überblick

In der Rechtssache ging es um die Videoüberwachung in den Gemeinschaftsbereichen eines rumänischen Mehrfamilienhauses. Der Gerichtshof präzisiert die Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Verarbeitung nach Art. 7 lit. f der Datenschutz-Richtlinie (heute Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

Fundstelle: EuGH, Urt. v. 11.12.2019, C-708/18, TK/Asociaţia de Proprietari bloc M5A-ScaraA

2 Dreistufige Prüfung

Der Gerichtshof bestätigt die dreistufige Prüfung:

  1. Vorliegen eines berechtigten Interesses,
  2. Erforderlichkeit der Verarbeitung zur Verwirklichung dieses Interesses,
  3. Überwiegen der Grundrechte und Interessen der betroffenen Person.

3 Erforderlichkeit und Datenminimierung

Zum Kriterium der Erforderlichkeit betont der Gerichtshof, dass die Verarbeitung auf das absolut Notwendige beschränkt bleiben muss. Zu prüfen ist, ob das berechtigte Interesse auch durch mildere Mittel gewahrt werden kann, etwa durch eine Zugangskontrolle, eine Videoüberwachung begrenzter Bereiche oder durch andere Sicherheitsmaßnahmen. Die Entscheidung ist prägend für die Bewertung der Videoüberwachung durch Private unter der DSGVO.

Über den Autor

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Dieser Beitrag wurde von Dr. Thomas Helbing, Fachanwalt für IT-Recht in München, verfasst.

Dr. Helbing wird seit 2020 durchgehend bis heute (2026) vom Handelsblatt als einer der „Deutschlands besten Anwälte" im Bereich IT-Recht und Datenschutzrecht ausgezeichnet.

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Dr. Helbing verfügt über langjährige Beratungserfahrung im Datenschutz- und IT-Recht und berät Mandanten unterschiedlichster Größen, vom Startup über wachstumsstarke SaaS-Unternehmen und Unicorns bis hin zu internationalen Konzernen.

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Zu seinen Mandanten zählen seit vielen Jahren unter anderem Technologieunternehmen und SaaS-Anbieter, führende deutsche Forschungseinrichtungen sowie eine systemrelevante deutsche Großbank. Seine Beratungsschwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen DSGVO-Compliance, Datenökonomie, SaaS, KI-Regulierung und IT-Vertragsrecht.